Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Für alle Verträge der arcotec GmbH mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten ausschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nicht Vertragsinhalt, soweit die arcotec GmbH der Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    1.2 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer.
    1.3 „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB).
  2. Vertragspartner
    Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und der arcotec GmbH zustande. Die Kontaktdaten lauten:
    arcotec GmbH
    Rotweg 24
    71297 Mönsheim
    gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Fritz P. Bloss
    Telefon: 0704492120
    E-Mail: info@arcotec.com
    Registergericht Mannheim
    HRB 51565-M
    Umsatzsteuer-ID: DE144525337
  3. Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1 Die Bestellung der Ware durch den Kunde gilt als verbindliches Vertragsangebot gem. § 145 BGB. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die arcotec GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird in Textform erklärt (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder Briefpost).
    3.2 Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung genannten Preise, die sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. der Liefer-, Fracht- und Versandkosten verstehen.
    3.3 Soweit nicht gesondert vereinbart, haben alle Zahlungen per Rechnung oder Vorauskasse zu erfolgen.
    3.4 Die arcotec GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die arcotec GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
    3.5 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die arcotec GmbH über den Betrag bedingungslos verfügen kann.
  4. Lieferung
    4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk. Dieser Ort gilt als Erfüllungsort.
    4.2 Der Kunde hat die Lieferkosten zu tragen; es sei denn, die arcotec GmbH verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme der Kosten der Lieferung.
    4.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung, Übergabe an ein Transportunternehmen oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über.
    4.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der arcotec GmbH bleibt vorbehalten.
    4.4 Die arcotec GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
    4.5 Kommt der Kunde in den Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenen Gründen, so ist die arcotec GmbH berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (insbesondere Lagerkosten und Kosten des Rücktransports) ersetzt zu verlangen.
  5. Gewährleistung
    5.1 Die arcotec GmbH leistet als Verkäuferin für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb einer Frist von fünf (5) ab Empfang der Ware – schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, die Ware gilt mithin im Sinne des § 377 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HBG) als genehmigt.
    5.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die arcotec GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Gewährleistung ist für die Mängel ausgeschlossen, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.
  6. Haftung
    6.1 Die Haftung der arcotec GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    6.2 Dies gilt nicht,
    (1) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf,
    (2) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit,
    (3) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der arcotec GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen,
    (4) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
    (5) für Ansprüche aus Garantien.
  7. Eigentumsvorbehalt
    7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum der arcotec GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der arcotec GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden untersagt.
    7.3 Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für die arcotec GmbH, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen sie zu erwerben. Erlischt das (Mit)Eigentum der arcotec GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die arcotec GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit)Eigentum der arcotec GmbH unentgeltlich.
  8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen eigener Forderungen berechtigt, die nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
  9. Datenschutz & Vertraulichkeit
    9.1 Bestandsdaten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung auf Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht.
    9.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung du Übertragbarkeit der gespeicherten Daten.
    9.3 Weitere Informationen werden unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ als abrufbare Datenschutzerklärung der arcotec GmbH bereitgestellt.
    9.4 Der Kunde behandelt alle, nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Daten und Unterlagen (zusammen: Informationen), die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich. Diese Informationen dürfen nur mit Zustimmung der arcotec GmbH weitergegeben werden.
  10. Änderungsvorbehalt
    10.1 Die arcotec GmbH ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern, soweit
    (1) nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen, auch technischer Natur, eingetreten sind oder
    (2) Lücken offenbar wurden oder
    (3) Regelungen durch richterliche Rechtsfortbildung für ungültig erklärt wurden
    und dadurch
    Äquivalenzstörungen zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der arcotec GmbH und des Kunden betreffen.
    10.2 Der Kunde wird über eine Änderung dieser Bedingungen in Textform informiert.
  11. Schlussbestimmung
    11.1 Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    11.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so bleibt dadurch seine Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll auch dann gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
    11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von arcotec GmbH.